Lebens- und Sozialberatung

Die Ausbildung in der Lebens- und Sozialberatung ist eine Berufsausbildung und als gebundenes Gewerbe gesetzlich geregelt. Es ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen. Lebensberater und Lebensberaterinnen unterstützen und beraten Einzelne, Paare, Familien, Teams und Gruppen beim Erarbeiten von Lösungen zur Erreichung von positiven Veränderungen, berät, betreut und begleitet diese Personengruppen in Entscheidungs- und Problemsituationen.

Die Mindestdauer der Ausbildung beträgt 5 Semester. Sie ist berufsbegleitend und umfasst mindestens 29 Wochenendemodule (jeweils Samstag und Sonntag in Wien). Als Lebens- und Sozialberater bzw. Lebens- und Sozialberaterin kann man selbständig arbeiten und viele Institutionen im Gesundheits- & Sozialbereich stellen LSB auch an. Neben den beruflichen Aussichten bietet die Ausbildung auch umfassend Gelegenheit für die Entwicklung der eigenen Persönlichkeit und der Verbesserung der eigenen Kommunikation.

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Seit September 2022 gilt für die Ausbildung in Lebens- und Sozialberatung eine neue Ausbildungverordnung, die die Ausbildung deutlich verlängert und verteuert, ohne sie inhaltlich wesentlich zu verbesseren. Bis zum 20.September ist es gesetzlich möglich, noch in eine Ausbildung nach der alten Ausbildungsverordnung einzutreten. Es ist sehr empfehlenswert noch bis zu diesem Zeitpunkt mit der Ausbildung zu beginnen!

Umfang der LSB-Ausbildung

Gesamtdauer min. 5 Semester
Verlängerung kostenlos möglich!
29 Wochenendmodule in Wien

jeweils Samstag & Sonntag

 

Preis der LSB-Ausbildung

5 Semester á € 1.700,00
Gesamtpreis: € 8.500,00
Ratenzahlung möglich!

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Informationen zum Beruf "Lebens- und Sozialberatung"

Die Lebens- und Sozialberatung (LSB) ist in Österreich ein Gewerbe. Das bedeutet, es ist in der Wirtschaftskammer organisiert und unterliegt gewissen Zugangskriterien, die gesetzlich geregelt sind. Im Wesentlichen sind alle Beratungsleistungen für Privatpersonen im psychosozialen Bereich damit abgedeckt. Das betrifft insbesondere die Tätigkeit des "Coaching".


Im Gegensatz zur Psychotherapie geht es dabei nicht um die Heilung von Krankheiten, sondern darum, diese gar nicht erst entstehen zu lassen, sowie Hilfestellung und Begleitung in schwierigen Lebenssituationen zu bieten. Alle Arten der Persönlichkeitsentwicklung gehören ebenfalls zum Tätigkeitsbereich der Lebens- und Sozialberatung. Eine Ausbildung dauert laut Gesetz 5 Semester und umfasst neben Grundlagen der Beratung, die Bereiche Methodik, Krisenintervention, Recht, Wirtschaft und Ethik. Darüber hinaus werden umfangreiche Selbsterfahrung und Supervision gefordert. Für den Erwerb des Gewerbescheins ist zusätzlich zur Ausbildung auch ein Praktikum nötig.

Die Ausbildung in der Lebens- und Sozialberatung ist eine Berufsausbildung. Es ist die professionelle Beratung und Betreuung von Menschen in Problem- und Entscheidungssituationen. Sie trägt dazu bei, belastende oder schwer zu bewältigende Situationen zu erleichtern, zu verändern und einer Lösung zuzuführen. Sie unterstützt und berät Einzelne, Paare, Familien, Teams und Gruppen beim Erarbeiten von Lösungen zur Erreichung von positiven Veränderungen, berät, betreut und begleitet diese Personengruppen in Entscheidungs- und Problemsituationen.

Beratungsfelder sind:

• Persönlichkeitsberatung
• Kommunikationsberatung
• Konfliktberatung, Mediation
• Ehe-, Partnerschafts- und Familienberatung
• Scheidungsmediation
• Erziehungsberatung
• Berufsberatung, Karriereberatung, Mobbingberatung, Coaching
• Sexualberatung
• Sozialberatung, Gruppenberatung, Supervision
• Krisenintervention, Bewältigung von Krisen

Die Lebens- und Sozialberatung ist in Österreich gesetzlich im BGBL. II Nr. 140/2003 in der 140. Verordnung: Lebens- und Sozialberatungs-Verordnung geregelt. Man spricht von einem gebunden Gewerbe, das einen Befähigungsnachweis voraussetzt. Ausbildungen sind daher von der Wirtschaftskammer zuzulassen.

KEPOS bietet einen von der Wirtschaftskammer zertifizierten Lehrgang, der natürlich allen gesetzlichen Anforderungen entspricht, an. Darüber hinaus hat unser Institut aber eine Reihe von Vorteilen:


• Modulares Ausbildungssystem, um Spezialsierungen zu ermöglichen
• Integrierte Zusatzausbildungen
• Minimaler Aufwand für Zusatzausbildungen (Mediation, NLP, Coaching und Training)
• Transparentes Preissystem
• Vergünstigte Spezialseminare
• Mentoringprogramm, um beste Betreuung sicherzustellen
• Vortragende sind nicht nur inhaltlich qualifiziert, sondern auch als TrainerInnen
• Unterstützung bei der Praxis

Umfang der LSB-Ausbildung

Die Ausbildung umfasst laut Gesetz mindestens folgende Bereiche:
Ausbildungsbereich
Module
Stunden
Einführung in die Lebens- und Sozialberatung
1
20
Grundlagen
3
68
Methodik
12
240
Krisenintervention
4
80
Gruppenselbsterfahrung
6
120
Ethik
1
24
Wirtschaft (BWL)
1
16
Recht
1
16
Einzelselbsterfahrung
30
Praxisstunden (siehe Beschreibung auf dieser Seite)
750
davon Supervision (mindestens)
100
davon eigene Beratungsstunden (mindestens)
100

Die gesetzliche Mindestdauer einer LSB-Ausbildung beträgt 5 Semester. Insgesamt sind mindestens 29 Module zu absolvieren. Ein Modul ist ein Wochenendseminar jeweils Samstag und Sonntag. Alle Module werden regelmäßig angeboten. Alle Module finden in Seminarräumen in Wien statt. Sie können sich Ihre Ausbildung also sehr flexibel nach Interessensgebieten und zeitlichen Möglichkeiten zusammenstellen.

Regeln für die LSB-Praxis


Für die Praxis gilt folgende Regelung lt. Gesetz:
§ 2. (1) Die fachliche Tätigkeit im Gesamtausmaß von 750 Stunden hat jedenfalls zu umfassen:

1. mindestens 100 protokollierte Beratungseinheiten (darunter mindestens fünf Erstgesprächsprotokolle und Prozessprotokolle über zwei abgeschlossene Beratungen) und
2. mindestens 100 nachgewiesene Supervisionseinheiten (Einzel- und Gruppensupervision), davon mindestens zehn Einzelsupervisionseinheiten.
(2) Unbeschadet der Erfordernisse gemäß Abs. 1 sind folgende Tätigkeiten bis zu dem allenfalls angegebenen Höchstmaß auf eine fachliche Tätigkeit voll anzurechnen:

1. fachliche Beratungs-, Begleitungs- und Betreuungstätigkeiten in einschlägigen Praxen oder Institutionen im Ausmaß von höchstens 200 Stunden und
2. Teilnahme an Gruppen beruflich einschlägig tätiger Personen ("Peergroups" zur Prozessreflexion, Vertiefung der Lehrinhalte, Diskussion über Literatur, Übungen) im Ausmaß von höchstens 100 Stunden und
3. Leitung oder fachliche Assistenz bei themenspezifischen Seminaren im Ausmaß von höchstens 150 Stunden und
4. Aufwand für die Vor- und Nacharbeit der genannten Tätigkeiten im Ausmaß von höchstens 150 Stunden.
(3) Ein im Rahmen eines vom Bewerber abgeschlossenen Ausbildungsganges gemäß § 1 Z 2 absolviertes Praktikum ist auf eine fachliche Tätigkeit insoweit anzurechnen, als der Ausbildungsinhalt des genannten praktischen Teils/Praktikums beratungsspezifisch ist und den Abs. 1 und 2 entspricht.
(4) In den Bestätigungen über die fachliche Tätigkeit müssen die einzelnen Bestandteile, aus denen sich die fachliche Tätigkeit zusammensetzt, im Einzelnen ausgewiesen sein. Für jeden Bestandteil muss die genaue Stundenanzahl angegeben und in einer Gesamtaufstellung zusammengefasst sein. Eine Beratungseinheit und eine Supervisionseinheit gelten jeweils als eine anrechenbare Stunde fachlicher Tätigkeit.

Selbstverständlich unterstützen wir unsere TeilnehmerInnen bei der Suche und der Durchführung der nötigen Praxis!

 

Investition in ihre LSB-Ausbildung

LSB-Ausbildung gesamt: € 8.500,00
(entspricht einer Semestergebühr von € 1.700,00)
 

Eventuell zusätzlich anfallende Kosten*

Gruppensupervision bis zu 90 EH a € 12,00 = € 1.080,00
Einzelsupervision bis zu 10 EH a € 70,00 = € 700,00
Einzelselbsterfahrung bis zu 28 EH a € 70,00 = € 1.960,00
 
* Die Supervision ist Teil des Praktikums und kann ggf. kostenlos im Rahmen eines Ehrenamts oder im Praktikum absolviert werden. Die Supervision kann aber muss NICHT im Rahmen von KEPOS absolviert werden. Für den Erhalt des Diploms ist die Supervision nicht nötig, zum Erhalt des Gewerbescheins sehr wohl. Die Praxis wird der Gewerbebehörde nachgewiesen nicht dem Institut. Wir unterstützen aber bei der Praxis und Einreichung sehr gerne.

So finden Sie uns:

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Engerthstraße 126/2
A-1200 Wien

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Tel: +43-1-997 19 19
mobil: +43 664 840 35 77
Fax: +43-1-997 19 19 44
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