Mediation (Definition laut ÖBM) ist ein mehrstufiges, strukturiertes Konfliktregelungsverfahren. Mediation ist überall anwendbar, wo zwei oder mehrere Personen für ihre Konflikte eine eigenständig getroffene, für alle Beteiligten tragbare Lösung entwickeln wollen.
Mediation in Zivilrechtssachen ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Der Abschluß der zertifizierten Ausbildung ermöglicht die Eintragung in die Mediationsliste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ). Im Gegensatz zu einem Gerichtsverfahren geht es in einem Mediationsprozess nicht darum, die oder den „Schuldigen“ zu finden oder recht zu behalten. Mit Hilfe von MediatorInnen - den neutralen, allparteilichen und verschwiegenen BegleiterInnen des Konfliktlösungsprozesses - erfahren die Beteiligten, dass faire, eigenständig gefundene Lösungen möglich sind.
Mediation
- ermöglicht Konflikte in gegenseitigem Respekt zu bearbeiten;
- beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit;
- hilft, ausgewogene und praktikable Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten lebbar und umsetzbar sind;
- erspart den Betroffenen zermürbende Auseinandersetzungen, lange Gerichtsverfahren und hohe Kosten;
- ermöglicht, neue Sichtweisen zu entwickeln, um zukünftigen Auseinandersetzungen besser begegnen zu können.
MediatorInnen
- werten und urteilen nicht;
- treffen nicht die Entscheidungen, sondern
- sind für den Prozess der Mediation verantwortlich und sorgen dafür, dass die begonnenen Gespräche in Gang bleiben und in einer Atmosphäre des wechselseitigen Respekt ablaufen;
- leiten die Konfliktparteien an, IHRE Lösungen selbst zu erarbeiten;
- achten darauf, ein eventuell vorhandenes Machtungleichgewicht auszugleichen;
- machen darauf aufmerksam, wenn die erwogenen Vereinbarungen gegen gesetzliche Bestimmung verstossen.
Mediationsgespräche sind vertraulich. MediatorInnen, die in der Liste des Justizministeriums eingetragen sind (eingetragene MediatorInnen), dürfen auch bei Gericht über den Inhalt der Mediation keine Auskunft geben.
Umfang der Mediationsausbildung lt. ZM-AV:
1. | der theoretische Teil: | 200 |
1.1. | Grundzüge und Entwicklung der Mediation, einschließlich deren Grundannahmen und Leitbilder | 12 |
1.2. | Verfahrensablauf, Methoden und Phasen der Mediation unter besonderer Berücksichtigung verhandlungs- und lösungsorientierter Ansätze | 26 |
1.3. | Grundlagen der Kommunikation, insbesondere der Kommunikations-, Frage- und Verhandlungstechniken, der Gesprächsführung und Moderation unter besonderer Berücksichtigung von Konfliktsituationen | 32 |
1.4. | Konfliktanalysen | 15 |
1.5. | Gestaltungen und Anwendungsbereiche der Mediation, z.B. Einzel-,Co- oder Teammediation sowie Großgruppenmediation; Familien-, Wirtschafts-und interkulturelle Mediation | 20 |
1.6. | Einführung in die Persönlichkeitstheorien, insbesondere Persönlichkeitsstrukturen, Grundlagen der Gruppenpsychologie und psychosoziale Interventionsformen sowie Genderthematiken | 20 |
1.7. | Ethische Fragen der Mediation, insbesondere Rollenverständnis und Haltung der Mediatoren, Selbstbild und Menschenbild in der Mediation | 15 |
1.8. | rechtliche, insbesondere zivilrechtliche, Fragen der Mediation sowie Rechtsfragen von Konflikten, die für eine Mediation besonders in Betracht kommen | 40 |
1.9. | Grundzüge ökonomischer Zusammenhänge | 20 |
2. | der anwendungsorientierte Teil: | 165 |
2.1. | Einzelselbsterfahrung und Gruppenselbsterfahrung | 40 |
2.2. | Praxisseminare zur Übung in Techniken der Mediation unter Anwendung von Rollenspielen, Simulation und Reflexion | 58 |
2.3. | Peergruppenarbeit | 24 |
2.4. | Fallarbeit | 17 |
2.5. | begleitende Teilnahme an der Praxissupervision im Bereich der Mediation. | 26 |
Gesamtsumme | 365 |
Für eine Reihe von Berufsgruppen sind verkürzte Ausbildungen möglich. Dazu zählen RechtsanwältInnen, NotarInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen und JuristInnen der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; HochschullehrerInnen aus einem juristischen Fach; WirtschaftstreuhänderInnen, UnternehmensberaterInnen und ZiviltechnikerInnen, jeweils ab Berufsprüfung; HochschullehrerInnen aus einem einschlägigen (wirtschaftlichem) Fach; PsychotherapeutInnen, klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, jeweils ab Eintragung; Lebens- und SozialberaterInnen, jeweils mit dreijähriger Berufspraxis
Rechtliche Grundlagen & Anwendungsfelder
Mediation kann generell jeder ausüben, doch ist Österreich ein Vorreiter in der gesetzlichen Verankerung von Mediation. Das Justizministerium führt eine öffentlich zugängliche Liste, in der MediatorInnen, die eine entsprechende Ausbildung nachweisen können, aufgenommen werden. Diese dürfen dann Mediationen in Zivilrechtssachen durchführen. Mediation wird in immer mehr Feldern genutzt und in immer mehr Gesetzen als Konfliktlösungsmöglichkeit ausdrücklich verankert.
Wenn wir von KEPOS über Mediatoren oder Mediatorinnen sprechen, meinen wir damit Personen, die in der Liste des Justizministeriums als MediatorInnen in Zivilrechtssachen (Mediatorenliste) eingetragen sind.
Zugangsvoraussetzungen:
Das Zivilrechtsmediatorengesetz regelt Ausbildungen und Zugangsvoraussetzungen für MediatorInnen in Zivilrechtssachen:
Ein/e Mediator/in in Zivilrechtssachen kann werden, wer:
- das 28. Lebensjahr vollendet hat,
- fachlich qualifiziert ist, (Abschluss der Ausbildung)
- vertrauenswürdig ist (Auszug aus dem Strafregister) und
- eine Haftpflichtversicherung nach § 19 abgeschlossen hat.*
*Wir emfehlen die Gruppenhaftplichtversicherung über den ÖBM abzuschliessen.